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Gönner und Gönnerinnen

Vielen Dank, dass Sie uns mit Ihrem Beitrag unterstützen. Dieser kommt vollumfänglich dem Behinderten-Sportclub Wohlen-Lenzburg zugute.

Der Gönnerbeitrag gilt als Zuwendung an steuerbefreite Organisationen und ist daher in der Steuererklärung abzugsberechtigt. Bankeinzahlungen werden ab einem Betrag von CHF 20.00 zudem schriftlich verdankt.

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